Anliegen A-Z: Steuerrechnung

Beschreibung

Provisorische Steuerrechnung

 

1. prov. Steuerrechnung

Sie erhalten jeweils am 1. Juni für das laufende Jahr eine provisorische Steuerrechnung mit den Faktoren des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorperiode oder der Vorgemeinde (bei Zuzug).

 

Veränderte Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr

Wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändern wird, können Sie dem Steueramt Einsiedeln schriftlich mitteilen wie hoch oder tief das steuerbare Einkommen und Vermögen ausfallen wird. Die prov. Steuerrechnung wird dann aufgrund Ihren Angaben angepasst. Damit Sie allenfalls vom Skonto profitieren können, müsste diese Meldung bis spätestens 15. Juni bei uns eintreffen.

 

Evt. 2. prov. Steuerrechnung aufgrund Steuererklärung

Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, könnten Sie evt. eine 2. prov. Steuerrechnung erhalten. Dies nur, wenn Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss Ihrer Steuererklärung gegenüber den Faktoren der 1. prov. Steuerrechnung stark abweichen.

 

 

Schlussrechnung (definitive Steuerrechnung)

 

Die Kant. Steuerverwaltung überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst dann können wir Ihnen aufgrund der Veranlagungsverfügung die Schlussrechnung (definitive Steuerrechnung) ausstellen.


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Benötigte Unterlagen

...weitere Informationen

 

Ausführliche Informationen, Formulare, Berechnungs-Assistenten und Gesetze werden auf der Homepage des Kantons Schwyz zur Verfügung gestellt.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Karl Schmid
E-Mail:
Telefon: +41 (0)55 414 13 03
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