Anliegen A-Z: Steuererklärung

Beschreibung

Die Steuererklärung wird im Kanton Schwyz nun jährlich verlangt.

Die Steuererklärung muss bis zum bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeindekasse eingereicht werden.

Fristerstreckung für Steuererklärung 2009

Ein Gesuch für eine Verlängerung der Einreichefrist ist bis spätestens 31. März 2010 (Poststempel) an die Gemeindekasse Oberiberg, Jessenenstrasse 20, 8843 Oberiberg einzureichen. Das entsprechende Antragsformular liegt jeder Steuererklärung bei.

Gesuche um Fristverlängerung können ebenfalls bis zum 31. März 2010 per Email an josy.holdener@oberiberg.ch gesandt werden.

Bei rechtzeitiger Einreichung wird dem Gesuch um Erstreckung der Frist entsprochen. Auf eine schriftliche Bestätigung wird aus Kostengründen verzichtet.

Steuerpflichtige mit Wohnsitz ausserhalb des Kt. Schwyz senden bitte eine Kopie der Fristverlägerung ihrer Wohnsitzgemeinde zusammen mit dem Antragsformular für die Fristverlängerung.  

Falls Sie Aussicht auf Krankenkassen-Prämienverbilligung haben, ist es für Sie vorteilhafter die Steuererklärung sofort einzureichen. Gesuche um Prämienverbilligung sind jedes Jahr bis zum 30. April an die Ausgleichskasse Schwyz einzureichen.

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Das Schwyzer Steuergesetz sowie alle Regierungsratsbeschlüsse und Weisungen finden sie hier!

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Fristerstreckung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Karl Schmid
E-Mail:
Telefon: +41 (0)55 414 13 03
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